Rahmenbedingungen für die Entsendung von Freiwilligen durch die Bolivien-Brücke e.V. nach Bolivien (Stand Aug. 2011)
1. Einsatzart und -dauer
Der Verein Bolivien-Brücke e.V. ist anerkannte Entsendeorganisation im Programm weltwärts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Darüber hinaus ist der Verein Mitglied im SDFV des Bistums Aachen (Sozialer Dienst für Frieden und Versöhnung) und nimmt teil am Qualitätsmanagement-Modell „fid-Netzwerk international –QM“.
Die Bolivien-Brücke e.V. entsendet Freiwillige in ihre Partnerprojekte in Bolivien mit dem weltwärts Dienst des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ). Für den Dienst im Rahmen von weltwärts gelten die Kriterien der weltwärts-Richtlinien. Der Dienst nach weltwärts kann grundsätzlich von einer jungen Frau oder einem jungen Mann zwischen 18 und 28 Jahren geleistet werden. Die Dienstzeit in Bolivien beträgt bei uns mindestens ein Jahr; der Dienst soll in der Regel im Juli/ August angetreten werden.
Die Einsatzplätze im jeweiligen Partnerprojekt der Freiwillige aufnehmenden Organisation (AO) werden in den gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen Projekte vorgestellt.
2. Voraussetzungen
Für unsere Einsatzstellen gilt:
Wir setzen grundlegende Kenntnisse der spanischen Sprache voraus und die Bereitschaft, diese noch bis zur Ausreise zu vertiefen. Wir erwarten von den Bewerbern physische Gesundheit und psychische Stabilität, Offenheit, Lernbereitschaft, Neugier und Reflexionsvermögen. Ebenso gehen wir von der Bereitschaft der Bewerber aus, sich über die politische und gesellschaftliche Situation in Bolivien schon vorab zu informieren und sich in Bolivien einfühlsam auf Ungewohntes und die Menschen einer fremden Kultur einzustellen.
3. Nach der Auswahl (Vorbereitungszeit in Deutschland)
Nach erfolgreichem Auswahlseminar (1 Tag) ist die Teilnahme am Startseminar (3 Tage) des Sozialen Dienst für Frieden und Versöhnung des Bistums Aachen (SDFV), an den landeskundlichen Vorbereitungen der Bolivien-Brücke (3 Tage), am Kulturseminar bei SOFIA/ Trier (insgesamt ca. 7 Tage) und am fid-Vorbereitungsseminar (AGEH) in Köln (10 Tage) für die FW verpflichtend.
Ggf. sollte für projektspezifische Anforderungen auch ein kurzes Praktikum (1-2 Wochen) durchgeführt werden.
Ein Ziel des Freiwilligendienstes ist es, dass nicht nur der/die FW einen Blick über den Tellerrand wirft und so seinen Horizont erweitert, sondern auch das persönliche Umfeld – Familie, Freunde, Bekannte – an dieser Erfahrung teilhat. Darum ist es Aufgabe der FW, einen Freundes- und Fördererkreis aufbauen, der seinen Einsatz mit Interesse und finanzieller Unterstützung begleitet.
Die Bolivien-Brücke hilft dabei mit Informationsmaterial, persönlichem Engagement und Öffentlichkeitsarbeit. Die Spenden, die durch diesen Freundes- und Fördererkreis eingehen, werden dem allgemeinen Partnerschaftsfond der Bolivien-Brücke für die weitere Projektunterstützung zugeführt.
Jeder FW erhält nach der Auswahl für die Vorbereitungszeit in Deutschland und die Dienstzeit in Bolivien einen persönlichen Ansprechpartner der Bolivien-Brücke für alle persönlichen Fragen und Probleme.
4. Dienst in Bolivien
Der Dienst in Bolivien beginnt mit einer vierwöchigen Eingewöhnung ins Land und zum vertraut Werden mit dem Projekt. Vertiefende Sprachpraxis und landesspezifische Sprachschulung sollen in dieser Einführungzeit den Dienstbeginn erleichtern. Nach etwa vier bis maximal sechs Wochen hat die / der Freiwillige in Abstimmung mit dem Verantwortlichen im Projekt verbindliche Absprachen zur weiteren Mitarbeit zu treffen; Auswertungen finden regelmäßig statt und können zu Korrekturen dieser Absprachen führen. Bei Problemen und zur allgemeinen Reflexion steht dem FW ein örtlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Unsere FW in Bolivien nehmen teilweise an der Betreuung und Begleitung durch das Partnerschaftsbüro und die FW-Tutorin der Diözesen Trier und Hildesheim ( Oficina de la hermandad) in La Paz teil.
Alles Weitere regelt der jeweilige Dienstvertrag zwischen FW, Entsende (EO) – und Aufnahmeorganisation (AO), der vor Ausreise abgeschlossen wird.
Für die Zeit von der Auswahl bis zur Ausreise wird ein Vorvertrag zwischen der Bolivien-Brücke und dem /der FW abgeschlossen, in dem die beiderseitigen Verpflichtungen für diese Zeit festgelegt sind.
Während des Dienstes berichten die FW regelmäßig der Bolivien-Brücke, dem Kreis der Freunde und Förderer und weiteren Interessierten über Erlebnisse und Erfahrungen des Dienstes. Die Berichtsform für weltwärts wird geklärt, sobald dazu weitere Informationen bzw. Regeln vorliegen. Die Teilnahme an einem Begleitseminar (fid) in Bolivien nach ca. sechs Monaten (jeweils im Januar) ist Teil des Dienstes. Etwa zur Halbzeit des Dienstes, nach dem fid-Begleitseminar, erfolgt in der Regel eine Zwischenauswertung durch ein Mitglied oder einen/ eine Vertreter/in der Bolivien-Brücke am jeweiligen Dienstort.
5. Nach der Rückkehr
Nach Ableistung des Dienstes ist ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Teilnahme am Rückkehrer-Seminar sowie am Auswertungsgespräch mit der Bolivien-Brücke ist verpflichtend. Die Bolivien-Brücke unterstützt nach Möglichkeit die weitere entwicklungspolitische Arbeit der FW in Deutschland mit Rat und Tat und wünscht sich eine aktive Mitarbeit in ihrer eigenen Schul- und Bildungsarbeit, soweit dies im Rahmen des weiteren Lebensweges und der beruflichen und örtlichen Gegebenheiten der FW möglich ist.
6. Finanzieller Rahmen
Die finanzielle Verantwortung für die Durchführung des Dienstes liegt bei der Bolivien-Brücke e.V. und den jeweiligen örtlichen Trägern.
Die Flug- und Seminarkosten trägt die Bolivienbrücke. Die / der FW erhält während des Dienstes ein monatliches Taschengeld (bei weltwärts 100,00 € ). Unterkunft und Verpflegung erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Projekt, werden aber durch die Bolivien-Brücke abgesichert. Für eine ausreichende Versicherung des / der Freiwilligen sorgt die Bolivien-Brücke im Rahmen des SDFV-Trägerkreises des Bistums Aachen. Die Bolivien-Brücke gibt den FW allgemeine organisatorische Unterstützung (z.B. für Visum, Flug, Sprachkurs). Die / der Freiwillige ist verpflichtet, daran aktiv mitzuwirken.